Kein Obst für Sachsens Schüler und andere merkwürdige Entscheidungen der neuen Landesregierung...
Die EU hat ein Förderprogramm aufgelegt, welches Obst in die Schulen bringen soll und zwar kostenlos für die Schülerinnen und Schüler. Mehr als 20 Millionen Euro fließen dafür nach Deutschland, um mehr Obst und Gemüse zu den Kindern zu bringen. Der Bundesrat beschloss eine Beteiligung Deutschlands und noch im September sagte die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ilse Aigner, "Ich freue mich sehr, dass jetzt der Weg frei ist für die Durchführung des EU-Schulobstprogramms in Deutschland". Eine ganze Reihe von Bundesländern hat sich mittlerweile zur Durchführung des Programms entschlossen. Doch in Sachsen ticken die Uhren anders. "Zu kompliziert", ist das Fazit einer Pressemitteilung der Sächsischen Staatsregierung. Man verzichtet also lieber auf die Fördergelder, die nicht nur den Kindern zugute gekommen wären, sondern auch die sächsischen Obstbauern hätten sich sicher über diese Form der Wirtschaftsförderung gefreut. Die neue schwarz-gelbe Landesregierung hat sich somit ein erstes Armutszeugnis ausgestellt.
Bei genauem Betrachten ist es allerdings schon das zweite Armutszeugnis. Den schon mit dem Koalitionsvertrag besiegelt, wurde als erste Amtshandlung per Verwaltungsvorschrift geregelt, dass es zukünftig in Sachsen keine Gemeinschaftsschulen mehr gibt. Dieser Schultyp, der ein längeres gemeinsames Lernen und keine Auslese der Kinder nach der vierten Klasse mehr vorsieht, ein Schultyp der in den PISA-Siegerländern seit Jahren erfolgreich praktiziert wird, hat in Sachsen keinen Platz mehr. Ein international erfolgreiches Modell, welches in Sachsen erst einmal in einem Schulversuch in neun Schulen getestet werden muss, ist damit schon vor Bekanntgabe der Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung, zum Scheitern verurteilt. Dies kann nur eine Entscheidung von Bildungsexperten sein, die rückwärtsgewandt vor nichts zurückschrecken.
Doch wenn in Sachsen schon nicht in Bildung investiert wird, dann in Sonntagsöffnungszeiten von Videotheken und Autowaschanlagen - die einzigen konkreten Aussagen im schwarz-gelben Koalitionsvertrag, Lobbyarbeit vertraglich geregelt.



